Inhalt:
Abgeschlossenheitsbescheinigung
| Leistungsbeschreibung |
Für die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum (Wohnungseigentum und Teileigentum) muss die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden. Diese ist für die Eintragung des Sondereigentums in das Grundbuch nach dem Wohnungseigentumsgesetz notwendig. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Bauordnungsamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt, Ihrer Sonderstatusstadt |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Mit dem unterschriebenen Antrag sind die kompletten Bauzeichnungen (Grundrisse aller Geschosse, Schnittzeichnung, Ansichten) entsprechend Baugenehmigung bzw. Bestand vorzulegen. Die Nutzungseinheiten sind in den Grundrissen durch arabische Ziffern fortlaufend zu nummerieren (jeder Raum muss die Nr. "seines" Eigentumsteiles tragen). Die Zeichnungen müssen mindestens 2-fach eingereicht werden. Im Antrag ist die präzise Grundstücksbezeichnung (Straße, Haus-Nr., Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuch vom ...... Blatt ......) anzugeben. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Anzahl zu bildender Eigentumseinheiten. Sie werden nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erhoben. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Bauplanung |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
