Sie befinden sich hier: Rathaus & Politik / Hessenfinder / Leistungen
8958707 2012/02/28 12/46/49

Arbeitsschutz

Leistungsbeschreibung

Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.

Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des

  • betrieblichen,
  • sozialen und
  • medizinischen

Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.


9023134
An wen muss ich mich wenden?

Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Fachzentren bei den Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt  sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig.
 

9023135
Rechtsgrundlage

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

9023136
Was sollte ich noch wissen?

Nähere Informationen zum Arbeitsschutz in Hessen erhalten Sie hier.

9023137

Formulare
Anliegenkategorien: 8958289 Arbeits- und Tarifrecht
Zuständige Behörden: Regierungspräsidium Kassel