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8965548 2011/07/22 16/20/25

Auskunftssperre: Gruppenauskünfte Widerspruch

Leistungsbeschreibung
Nach dem Meldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten (Auskunftssperre) für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen:
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage
  • Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet
  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Melderegisterauskünfte, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt werden
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An wen muss ich mich wenden?

An die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt. Sie können dort gegen die Datenweitergabe in den o.g. Fällen widersprechen. Der Widerspruch gilt nur für diese Meldebehörde.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein formloser Antrag.

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Welche Gebühren fallen an?
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
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Rechtsgrundlage

Hessisches Meldegesetz (HMG)

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Anträge / Formulare

Es genügt ein formloser Antrag.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958450 Sonstiges
Zuständige Behörden: Stadt Waldkappel
Stadt Waldkappel - Einwohnermeldeamt