Inhalt:
Auskunftssperre: Gruppenauskünfte Widerspruch
| Leistungsbeschreibung |
Nach dem Meldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten (Auskunftssperre) für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen:
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| An wen muss ich mich wenden? |
An die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt. Sie können dort gegen die Datenweitergabe in den o.g. Fällen widersprechen. Der Widerspruch gilt nur für diese Meldebehörde. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Es genügt
ein formloser Antrag. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Auskunftssperren
werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
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| Rechtsgrundlage | |
| Anträge / Formulare |
Es genügt ein formloser Antrag. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Sonstiges |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Waldkappel Stadt Waldkappel - Einwohnermeldeamt |
