Sie befinden sich hier: Rathaus & Politik / Hessenfinder / Leistungen
8967995 2011/07/22 16/21/15

Auskunftssperren

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen lassen, wenn Ihnen als dem Betroffenen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.

8988950
An wen muss ich mich wenden?

Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde. Diese informiert sie auch über weitere Einzelheiten, z.B. in welchen Fällen ausnahmsweise Auskünfte erteilt werden können.

8988952
Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben.

8988951
Welche Gebühren fallen an?

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

8988953
Welche Fristen muss ich beachten?

Hessisches Meldegesetz

8988954
Formulare
Anliegenkategorien: 8958541 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958637 Sonstiges
8958667 Sonstiges
Zuständige Behörden: Stadt Waldkappel
Stadt Waldkappel - Einwohnermeldeamt