Inhalt:
Ausländerangelegenheiten
| Leistungsbeschreibung |
Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet. Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt
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| An wen muss ich mich wenden? |
Bei den vor Ort zuständigen Ausländerbehörden (Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern) können Sie sich über Details zur Einreise und zum Aufenthalt informieren. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat. Als speziellere Vorschriften kommen z.B. in Betracht: Freizügigkeitsgesetz/EU, Asylverfahrensgesetz, Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG), Streitkräfteaufenthaltsgesetz. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Einwanderung / Einbürgerung Flüchtlingsangelegenheiten |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
