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8998827 2009/10/22 11/33/46

Ausschank von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass, Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie auf einem Volksfest/ Straßenfest oder bei einem Vereinsjubiläum alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

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An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist bei der Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt) zu stellen, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfinden soll.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein formloser Antrag, der folgende Informationen enthalten soll:

  • Name und Adresse des Antragstellers
  • Um was für eine Veranstaltung handelt es sich?
  • Wo und in welchem Zeitraum soll die Veranstaltung stattfinden?
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Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fällt eine Gebühr an.
Unter besonderen Voraussetzungen kann die Erlaubnis kostenfrei erteilt werden (wenn z. B. der Erlös für die Jugendarbeit des veranstaltenden Vereins bestimmt ist).

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Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte 4 Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.

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Rechtsgrundlage

§ 12 Gaststätten-Gesetz (GastG)

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Formulare
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: Stadt Waldkappel
Stadt Waldkappel - Gewerbeamt