Inhalt:
Badegewässerqualität
| Leistungsbeschreibung |
Während der jeweils festgelegten Badesaison kontrollieren Experten der Gesundheitsämter mindestens einmal im Monat ausgewiesene Badegewässer. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Das Aussprechen eines Badeverbots obliegt den Gesundheitsämtern, die in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt sind. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Sonstiges |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
