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8968520 2011/10/26 11/49/06

Badegewässerqualität

Leistungsbeschreibung

Während der jeweils festgelegten Badesaison kontrollieren Experten der Gesundheitsämter mindestens einmal im Monat ausgewiesene Badegewässer. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben.

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An wen muss ich mich wenden?

Das Aussprechen eines Badeverbots obliegt den Gesundheitsämtern, die in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt sind.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958667 Sonstiges
Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis