Inhalt:
Eheurkunde
| Leistungsbeschreibung |
Die
Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf
der Grundlage dieser Beurkundung solange der Registereintrag noch nicht
gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift stellt der
Standesbeamte auf Antrag eine Eheurkunde aus. Der Antrag kann mündlich,
schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein
elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden
bestellt werden können.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
Ist
die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Im Regelfall an das Standesamt, das das Eheregister mit dem Eheeintrag führt. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die
Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet
10 Euro, für das zweite und jedes weitere mit beantragte Stück 5 Euro. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
siehe Eheschließung
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Heirat |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Waldkappel Stadt Waldkappel - Standesamt |
