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8962579 2012/04/04 10/26/36

Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein

Leistungsbeschreibung

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Voraussetzungen:

  • Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins oder einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis
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An wen muss ich mich wenden?

Die Führerscheinbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis / Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
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Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür - auch im Eilverfahren - mindestens 2-3 Arbeitstage benötigt.

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Rechtsgrundlage

§§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung

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Anträge / Formulare

Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde. Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie von den Automobilclubs. Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958393 Fahrerlaubnis / Führerschein
Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis