Inhalt:
Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
| Leistungsbeschreibung |
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Die Führerscheinbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür - auch im Eilverfahren - mindestens 2-3 Arbeitstage benötigt. |
| Rechtsgrundlage |
§§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung |
| Anträge / Formulare |
Sie müssen den Antrag persönlich stellen. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde. Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie von den Automobilclubs. Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrerlaubnis / Führerschein |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
