Inhalt:
Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
| Leistungsbeschreibung |
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt mit völlig neuen Klassen-Einteilungen und höheren Mindestanforderungen für die Prüfung. Gegenüberstellung Klassen In welche neuen Klassen Ihr bisheriger Führerschein umgeschrieben wird, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Führerscheinbehörde Ihres Landkreises bzw. kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Bei Inhabern einer alten Fahrerlaubnis der Klasse 2 ist die Fahrerlaubnis nach neuem Recht nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Der Kartenführerschein sollte mindestens 4 Wochen vorher beantragt sein, damit das Weiterbestehen der betreffenden Fahrberechtigung gesichert ist. |
| Rechtsgrundlage | |
| Anträge / Formulare |
Der Antrag ist persönlich schriftlich zu stellen. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrerlaubnis / Führerschein |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
