Sie befinden sich hier: Rathaus & Politik / Hessenfinder / Leistungen
8967474 2011/10/26 13/03/21

Fischereischein

Leistungsbeschreibung

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten (Besitzers) oder Fischereipächters des Gewässers.

9033959
An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

  1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat,
  2. für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren Wohnsitz haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
9033960
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
    oder
    Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
  • Passbild
9033961
Formulare
Anliegenkategorien: 8958547 Freizeitgestaltung
8958619 Jagd
Zuständige Behörden: Stadt Waldkappel
Stadt Waldkappel - Jagd und Fischerei