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8960045 2011/10/26 13/12/38

Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen

Leistungsbeschreibung

Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.

Voraussetzungen:

  • Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
  • Minimum Eigenleistung: 15 % der Gesamtkosten.
  • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
     

Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

8987460
An wen muss ich mich wenden?

Die örtliche Wohnraumförderstelle.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958319 Bauplanung
8958325 Finanzielle Hilfen und Förderprogramme
8958664 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis