Inhalt:
Führungszeugnis
| Leistungsbeschreibung |
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.
Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in ver-gleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Der Antrag ist persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde bzw. Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft zu stellen und wird von dort an das Bundeszentralregister weitergeleitet. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 EURO. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Lizenzen / Zeugnisse Weitere Informationen Adoption |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Waldkappel Stadt Waldkappel - Ordnungsamt |
