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8981711 2012/03/07 14/34/59

Gebäudeabsteckung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eines neues Gebäude errichten lassen möchten, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Ist nach den Bauvorlagen Grenzbebauung vorgesehen oder die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück durch Bezug auf die Grundstücksgrenzen bestimmt, ist zu beachten, dass die Absteckung von einem Prüfsachverständigen für Vermessungswesen bescheinigt sein muss.

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An wen muss ich mich wenden?

Prüfsachverständige für Vermessungswesen finden Sie auf der Homepage der Ingenieurkammer Hessen (http://www.ingkh.de). Den Prüfsachverständigen gleichgestellt sind die Ämter für Bodenmanagement (http://www.hvbg.hessen.de) und die Stadtvermessungsämter großer Städte.
 

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Welche Gebühren fallen an?

Für die Gebäudeabsteckung werden Entgelte nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erhoben.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958319 Bauplanung
Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis