Inhalt:
Gebäudeabsteckung
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie
eines neues Gebäude errichten lassen möchten, muss vor Baubeginn die
Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Ist
nach den Bauvorlagen Grenzbebauung vorgesehen oder die Lage des Gebäudes auf
dem Grundstück durch Bezug auf die Grundstücksgrenzen bestimmt, ist zu
beachten, dass die Absteckung von einem Prüfsachverständigen für
Vermessungswesen bescheinigt sein muss. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Prüfsachverständige für Vermessungswesen finden Sie auf der Homepage der Ingenieurkammer Hessen (http://www.ingkh.de). Den Prüfsachverständigen gleichgestellt sind die Ämter für Bodenmanagement (http://www.hvbg.hessen.de) und die Stadtvermessungsämter großer Städte. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für die
Gebäudeabsteckung werden Entgelte nach der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) erhoben. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Bauplanung |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
