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8957981 2012/04/24 13/05/46

Gewerbesteuer

Leistungsbeschreibung

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.

Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, oder von Kapitalgesellschaften.

Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.

Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die Finanzämter entwickelt. Für die Gewerbesteuererklärung steht die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung, die Sie hier finden.

Weitere Informationen zu ELSTER erhalten Sie hier.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt. Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie hier ermitteln.

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Rechtsgrundlage

Gewerbesteuergesetz (GewStG)

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Anträge / Formulare

Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Formulare erhalten Sie in allen hessischen Finanzämtern oder im Vordruckangebot des Hessischen Ministeriums der Finanzen.

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Gewerbesteuer finden Sie hier.

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Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch das Hessische Ministerium der Finanzen. Stand: 24. April 2012

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Formulare
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
8961055 Steuern
Zuständige Behörden: Stadt Waldkappel
Stadt Waldkappel - Finanzverwaltung