Inhalt:
Güterkraftverkehr gewerblich
| Leistungsbeschreibung |
Erlaubnis und Gemeinschaftslizenz Nicht erlaubnispflichtig sind:
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| An wen muss ich mich wenden? |
Bitte wenden Sie sich an das für den Sitz Ihres Unternehmens örtlich zuständige Regierungspräsidium in Hessen. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
1. Als antragstellender Unternehmer:
2. Für die Personen, die zur Leitung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellt sind (Verkehrsleiter):
Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein.
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| Welche Gebühren fallen an? |
Auskunft zur Höhe der Gebühren erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Erlaubnisbehörde. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung von gewerblichem Güterkraftverkehr ohne die erforderliche Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz mit erheblichen Geldbußen bedroht ist. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Sonstige Verkehrsangelegenheiten Transport/Logistik |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
