Inhalt:
Gymnasium
| Leistungsbeschreibung |
Die Gymnasien in Hessen vermitteln den Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung und eine umfassende Persönlichkeitsbildung. Unterricht und Erziehung ermöglichen darüber hinaus eine den individuellen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Schwerpunktbildung. Das Gymnasium baut als weiterführende Schulform auf der Grundschule auf. Es umfasst in der traditionellen Form die Mittelstufe (Sekundarstufe I) und die Oberstufe (Sekundarstufe II). Es gibt auch einzelne Schulen, die nur die gymnasiale Mittelstufe umfassen bzw. als selbständige Oberstufengymnasien arbeiten. Im Fall der Mittelstufengymnasien wird der gymnasiale Bildungsgang an der Oberstufe eines benachbarten Gymnasiums oder an einem selbstständigen gymnasialen Oberstufengymnasium fortgesetzt. In Hessen gibt es derzeit 167 öffentliche und private Gymnasien (134 mit, 12 ohne gymnasiale Oberstufe, 21 gymnasiale Oberstufenschulen). Seit dem Schuljahr 2005/06 wurde beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 an Gymnasien die Schulzeitverkürzung (G 8) im gymnasialen Bildungsgang eingeführt. Mit erfolgreich bestandenem Abitur (Hochschulreife) können Schülerinnen und Schüler entweder ein Studium aufnehmen oder eine Berufsausbildung beginnen. Die Zulassung zum Studium erfolgt in der Regel durch die Hochschulen, in bestimmten Fällen durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS, Sonnenstraße 171, 44128 Dortmund, Tel.: 0231/1081-0, www.zvs.de). Entsprechende Bewerbungsinformationen gibt es auch bei der Berufsberatung des Arbeitsamtes sowie bei den Zentralen Studienberatungsstellen. Weitere Informationen rund ums Gymnasium und Informationen zum Übergang von der Grundschule aufs Gymnasium finden Sie auf den Internetsiten des Hessischen Kultusministeriums.
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| An wen muss ich mich wenden? |
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Schularten |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
