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8987120 2011/07/25 11/29/38

Handwerksrolle Eintragung

Leistungsbeschreibung

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für eine vollständige Gewerbezulassung. Das Betreiben eines stehenden Gewerbes ohne ordnungsgemäße Eintragung in die Handwerksrolle ist eine Ordnungswidrigkeit.

Die Handwerksrolle unterscheidet nach handwerklicher Tätigkeit
  • die 41 meisterpflichtigen Handwerke (Anlage A),
  • die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B1),
  • die handwerksfreien Gewerbe (Anlage B2).

Der Antragssteller muss für jede Eintragung seine fachliche Qualifizierung nachweisen (Bsp. Meisterbrief).

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An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis der fachlichen Qualifikation
    - In der Regel: Meisterbrief
    - Für Ausnahmeverfahren (§7a, §7b, §8, §9 HwO) ggf.auch andere Dokumente
  • Personalausweis

 

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.

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Rechtsgrundlage

Handwerksordnung (HWO)

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958295 Lizenzen / Zeugnisse
8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: Handwerkskammer Kassel