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8968932 2011/09/07 12/00/47

Hauptschule

Leistungsbeschreibung
Die Hauptschule ist eine weiterführende Schulform nach der 4. Grundschulklasse oder nach der Klasse 6 der Förderstufe. Sie baut auf die in der Grundschule erarbeiteten Inhalte und Lerntechniken auf, verwendet altersgerechte Methoden und führt die Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichem Lernen.

Die Hauptschule vermittelt Allgemeinbildung und fördert die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Leistungen und Neigungen. Sie bereitet auf die Berufs- und Arbeitswelt vor und hilft den Schülerinnen und Schülern, die für ihr Erwachsenenleben nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben.

Ein guter Hauptschulabschluss ist die Grundlage für eine berufliche Ausbildung, eine Erwerbstätigkeit oder für verschiedene weiterführende Bildungsgänge. Mögliche Abschlüsse:
  • Hauptschulabschluß in Form des einfachen oder qualifizierenden Hauptschulabschlusses,
  • Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss), der am Ende eines 10. Hauptschuljahres mit einer erfolgreich abgelegten Realschulabschlussprüfung erreicht werden kann.

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An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

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Was sollte ich noch wissen?

Die Hauptschule setzt auf eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern - vom regelmäßigen Kontakt bis zu Verträgen zwischen der Elternschaft und der Schule (Erziehungsverträge).

Die Hauptschulen öffnen sich zunehmend ihrem Umfeld. Durch die Zusammenarbeit mit Berufsschulen, Betrieben, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen erhalten die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Gesellschaft. Das Lernen vor Ort ist eine zusätzliche Orientierungshilfe für den Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt.

Viele hessische Hauptschulen haben begonnen, Ganztagsangebote zu entwickeln. Dazu gehören gemeinsames Mittagessen, Arbeitsgemeinschaften, Sportgruppen, Hausaufgabenhilfe und Förderangebote. Die Hauptschulen arbeiten hierzu auch mit Freien Trägern und Vereinen zusammen.

 

 

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Formulare
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Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis