Inhalt:
Hausschlachtung
| Leistungsbeschreibung |
Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, wobei das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden darf. Darüber hinaus kann die Eintragung in die Handwerksrolle und die Verpflichtung zur Gewerbeanzeige in Betracht kommen. Das bedarf der Prüfung im Einzelfall. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. |
| Rechtsgrundlage |
Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Tierhaltung Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
