Inhalt:
Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
| Leistungsbeschreibung |
Sind Mütter oder schwangere Frauen nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder aus eigenem (Erwerbs-) Einkommen und Vermögen zu sichern, können sie Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – haben.“ |
| Was sollte ich noch wissen? |
Tipp: Erhalten Sie als Schwangere keine (ausreichenden) gesetzlichen Leistungen, können Sie sich auch an die Bundesstiftung Mutter und Kind wenden |
| Bemerkungen |
Fachlich freigegeben durch das Hessische Sozialministerium am 17. April 2012. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Vor der Geburt Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
