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8964955 2012/04/17 09/00/46

Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Leistungsbeschreibung

Sind Mütter oder schwangere Frauen nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder aus eigenem (Erwerbs-) Einkommen und Vermögen zu sichern, können sie Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – haben.“

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Was sollte ich noch wissen?

Tipp: Erhalten Sie als Schwangere keine (ausreichenden) gesetzlichen Leistungen, können Sie sich auch an die Bundesstiftung Mutter und Kind wenden

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Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch das Hessische Sozialministerium am 17. April 2012.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958417 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958426 Vor der Geburt
8958432 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis