Inhalt:
Hilfen zur Erziehung
| Leistungsbeschreibung |
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit und übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden. |
| Rechtsgrundlage | |
| Anträge / Formulare |
Anträge für Hilfen zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie auch auf den Internetseiten des "FamilienAtlas". |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
