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8974870 2011/10/26 13/50/51

Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)

Leistungsbeschreibung

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

9012100
Rechtsgrundlage

SGB XII, §§ 47 bis 52

9012101
Formulare
Anliegenkategorien: 8958541 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis