Inhalt:
Hundean- / -abmeldung
| Leistungsbeschreibung |
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
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| An wen muss ich mich wenden? |
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Nach der Anmeldung des Hundes
werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder
abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt
werden. |
| Rechtsgrundlage |
Kommunale Satzung |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Tierhaltung Neu in der Stadt / Gemeinde |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Waldkappel Stadt Waldkappel - Stadtkasse |
