Inhalt:
Jagdschein
| Leistungsbeschreibung |
Wer die Jagd ausüben will, muss mind. 16. Jahre alt sein, erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Nach bestandener Jägerprüfung wird der Jagdschein bei der unteren Jagdbehörde beantragt und gilt im gesamten Bundesgebiet. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung eines Jagdscheines:
Die Jagdbehörde holt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein. Bestimmte Eintragungen, nach einem streng angelegten Maßstab, verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für die Jägerprüfung und das Ausstellung eines Jagdscheines werden landeseinheitliche Gebühren erhoben: Jägerprüfung: 180,00 €; Jahresjagdschein: 40,00 €; Dreijahresjagdschein: 95,00 €; Tagesjagdschein: 15,00 € und Jugendjagdschein: 18,00 €. Mit den Jagdscheingebühren wird eine Jagdabgabe in gleicher Höhe erhoben, die zur Förderung des Jagdwesens verwendet wird, so dass bei der Ausstellung eines Jagdscheines folgende Beträge zu entrichten sind: Jahresjagdschein: 80 € (40 € Gebühr + 40 € Jagdabgabe) |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Bei der Erteilung eines im Bundesgebiet gültigen Jagdscheins an Ausländer, gelten besondere Bestimmungen, über die die untere Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Freizeitgestaltung Jagd |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
