Inhalt:
Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie eine Probefahrt zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder jede andere Zulassungsbehörde im Bundesgebiet. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr; sie beträgt derzeit 10,50 Euro. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der Zulassungsbehörde nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit. |
| Rechtsgrundlage |
§ 16 Abs. 1 und 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Rund um das Kennzeichen |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
