Inhalt:
Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
| Leistungsbeschreibung |
Fahrten,
die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten
Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im
angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde das
Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Das
Gleiche gilt für die Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und
Entstempelung der Kennzeichen.
Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Besondere Erlaubnisse Rund um das Kennzeichen |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
