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8981726 2011/09/05 09/25/17

Kfz-Kennzeichen: ungestempelt

Leistungsbeschreibung
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Das Gleiche gilt für die Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und Entstempelung der Kennzeichen.

Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.
8998369
Formulare
Anliegenkategorien: 8957850 Besondere Erlaubnisse
8958396 Rund um das Kennzeichen
Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis