Inhalt:
Kfz-Kennzeichen: ersetzen
| Leistungsbeschreibung |
Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind, sind Sie verpflichtet, am Fahrzeug neue Kennzeichen anbringen zu lassen. Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
1. Wenn die Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich geworden sind
falls das vordere Kennzeichen ersetzt werden muss außerdem
2. Wenn die Kennzeichenschilder gestohlen wurden oder verlorengegangen sind zusätzlich
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen. Bei Verlust des Kennzeichens ist grundsätzlich die Abgabe einer Versicherung an Eides statt durch den Fahrzeughalter erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass eine eidesstattliche Versicherung nicht zwingend zur Niederschrift bei der Zulassungsbehörde abzugeben ist, sondern auch eidesstattliche Versicherungen, welche vom Antragsteller verfasst wurden, anzuerkennen sind, wenn sie den Anforderungen an eine eidesstattliche Versicherung genügen (in etwa: „Ich erkläre an Eides statt, dass .... und bin mir der Konsequenzen einer falschen eidesstattlichen Versicherung bewusst“). Bei Diebstahl des/der Kennzeichen ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt entbehrlich, wenn eine entsprechende Bestätigung der Polizei, dass der Diebstahl angezeigt wurde, vorgelegt wird.
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| Welche Gebühren fallen an? |
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| Rechtsgrundlage |
§ 8 Fahrzeug - Zulasungsverordnung (FZV) - Zuteilung von Kennzeichen |
| Was sollte ich noch wissen? |
Hinweis: |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Rund um das Kennzeichen |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
