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8963600 2011/10/26 14/30/14

Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes

Leistungsbeschreibung

Wenn ein Fahrzeug von einem Halter aus einem anderen Landkreis bzw. einer anderen kreisfreien Stadt umgeschrieben werden soll, muss ein Antrag bei der für den neuen Halter zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde gestellt werden. Die Beantragung kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Gegebenenfalls ist das Fahrzeug vorzuführen.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts (nicht älter als 3 Monate alt sein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Bescheinigung der Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Fahrzeugschein mit Abmeldevermerk bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen
  • Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers (eVB),
  • falls aus der ZB I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht
    außerdem der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
     

zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Vertreter:

Wenn Sie einen Dritten beauftragen, wird für die Zulassung eine schriftliche Vollmacht (Vordruck kann häufig von der Homepage der jeweiligen Zulassungsbehörde heruntergeladen werden) von Ihnen benötigt; außerdem muss der Bevollmächtigte Ihren gültigen Personalausweis (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

  • für Firmen (GmbH, AG, OHG etc.):

Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich) bzw. Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers
 

  • für Vereine:

Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
 

  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
     
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll

 

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Welche Gebühren fallen an?

Die Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

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Was sollte ich noch wissen?
Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet.  Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.
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Bemerkungen

Seit 2007 kann für eine Privatperson das Fahrzeug nur noch auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.

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Formulare
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