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Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes
| Leistungsbeschreibung |
Wenn ein Fahrzeug von einem Halter aus einem anderen Landkreis bzw. einer anderen kreisfreien Stadt umgeschrieben werden soll, muss ein Antrag bei der für den neuen Halter zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde gestellt werden. Die Beantragung kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Gegebenenfalls ist das Fahrzeug vorzuführen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
zusätzlich bei Beantragung:
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, wird für die Zulassung eine schriftliche Vollmacht (Vordruck kann häufig von der Homepage der jeweiligen Zulassungsbehörde heruntergeladen werden) von Ihnen benötigt; außerdem muss der Bevollmächtigte Ihren gültigen Personalausweis (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich) bzw. Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers
Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.
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| Bemerkungen |
Seit 2007 kann für eine Privatperson das Fahrzeug nur noch auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Änderung von Einträgen |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
