Inhalt:
Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf einen neuen Halter anmelden möchten, dann müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt eine Umschreibung beantragen. Sie können den Antrag persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Hinweis: Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden bei der jeweils nächsten Befassung der Zulassungsbehörde auf die neuen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) umgestellt. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An die Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
zusätzlich bei Beantragung:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Umschreibung eines Fahrzeuges werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Seit 2007 kann für eine Privatperson das Fahrzeug nur noch auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrzeugzulassung |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
