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8962040 2011/08/26 16/41/31

Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Kfz

Leistungsbeschreibung

Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs.

Weitere Informationen finden Sie hier.

8997667
Formulare
Anliegenkategorien: 8958390 Fahrzeugzulassung
Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis