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8975239 2011/08/03 17/31/18

Kfz: Bußgeld

Leistungsbeschreibung

Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, kann mit Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden. Wenn ein Verkehrsteilnehmer gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften verstoßen hat, wird dieses Verkehrsvergehen nach dem Verwarn- oder dem Bußgeldkatalog geahndet. Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art des Verkehrsverstoßes.

Verwarnungsgeld
Mit einem Verwarnungsgeld werden Verkehrsverstöße belegt, die nach dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag von bis zu 35 Euro geahndet werden können. Auffälligkeiten dieser Art werden nicht im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes verzeichnet.

Bußgeld
Mit einem Bußgeld werden Verkehrsverstöße belegt, die nach dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag ab 40 Euro geahndet werden können. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Zustellgebühren fällig.
Auffälligkeiten dieser Art werden im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen und je nach Art des Verkehrsverstoßes mit Punkten versehen.

Achtung: Ab 2009 gilt der neue Bußgeldkatalog. Übersicht für die geplanten Änderungen finden Sie hier.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.kba.de oder www.verkehrsportal.de.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Aktenzeichen/Geschäftszeichen, ggf. amtliches Kennzeichen, Name

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Welche Gebühren fallen an?

Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Zustellgebühren fällig.

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Rechtsgrundlage

§ 24 Straßenverkehrsgesetz

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958405 Knöllchen & Co.
Zuständige Behörden: Regierungspräsidium Kassel
Werra-Meißner-Kreis