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Kfz: Bußgeld
| Leistungsbeschreibung |
Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, kann mit Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden. Wenn ein Verkehrsteilnehmer gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften verstoßen hat, wird dieses Verkehrsvergehen nach dem Verwarn- oder dem Bußgeldkatalog geahndet. Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art des Verkehrsverstoßes. Achtung: Ab 2009 gilt der neue Bußgeldkatalog. Übersicht für die geplanten Änderungen finden Sie hier. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Aktenzeichen/Geschäftszeichen, ggf. amtliches Kennzeichen, Name |
| Welche Gebühren fallen an? |
Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Zustellgebühren fällig. |
| Rechtsgrundlage |
§ 24 Straßenverkehrsgesetz |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Knöllchen & Co. |
| Zuständige Behörden: |
Regierungspräsidium Kassel Werra-Meißner-Kreis |
