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8963722 2011/09/05 09/20/50

Kfz: Fahrtenbuch

Leistungsbeschreibung

Ein Fahrtenbuch wird eingesetzt, um betriebliche und private Fahrten voneinander abzugrenzen. Es muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und die zu erfassenden Fahrten einschließlich des am Ende erreichten Kilometerstandes vollständig in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben. Eine Sammlung loser Blätter ist als Fahrtenbuch nicht zulässig.
Für betriebliche Fahrten muss ein Fahrtenbuch mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt
  • Reiseziel (bei Umwegen auch die Reiseroute)
  • Reisezweck
  • Namen der aufgesuchten Geschäftspartner
     

Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

Wird die Ordnungsmäßigkeit des geführten Fahrtenbuches von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, muss die Nutzung des Kraftfahrzeugs für Privatfahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie für Familienheimfahrten nach Pauschsätzen bewertet werden.

Zudem ist mittlerweile das Führen eines elektronischen Fahrtenbuchs gestattet. So können Sie die Aufzeichnungen Ihrer geschäftlichen und privaten Fahrten bequem am PC erledigen. Voraussetzung ist, dass sich aus dem elektronischen Fahrtenbuch dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden. Elektronische Fahrtenbücher werden von verschiedenen Herstellern angeboten.

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Rechtsgrundlage
  • § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG
  • § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG
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Was sollte ich noch wissen?

 

 

 

 

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958402 Sonstige Verkehrsangelegenheiten
Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis