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Kfz: Feinstaubplakette
| Leistungsbeschreibung |
Im März 2007 ist die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit „Feinstaubplaketten“ nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind, sofern der Verkehr mit so gekennzeichneten Fahrzeugen vom Verkehrsverbot in der Umweltzone ausgenommen ist. Dies gilt nicht nur für den Durch-gangsverkehr, sondern auch für die Fahrzeuge von Anwohnern in Umweltzonen.
Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen. Außerdem Fahrzeuge, die nicht mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden (z. B. Elektrofahrzeu-ge, Brennstoffzellenfahrzeuge)
Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 25 bis 29, 35, 41, 71
Hier können Sie auch online überprüfen, ob und welche Plakette Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist.
In besonderen, begründeten Fällen kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Stra-ßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Umweltzone angeordnet ist) auf Antrag befristet Ausnahmen von den mit der Umweltzone verbundenen Verkehrsverboten genehmigen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Plaketten werden ausgegeben von der Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) sowie von allen Stellen, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt sind. Das sind neben den Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (z. B. TÜV, Dekra) auch viele Kfz-Werkstätten. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? | |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Pkw, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen "Umweltzone" eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die dabei angezeigte(n) Plakette(n) (Ausnahmen siehe oben). |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Sonstige Verkehrsangelegenheiten Umwelt |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
