Inhalt:
Kfz: Ordnungswidrigkeiten
| Leistungsbeschreibung |
Neben der
Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den
ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren
werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch
Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt
bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen
finden Sie hier.
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Knöllchen & Co. |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Waldkappel |
