Inhalt:
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
| Leistungsbeschreibung |
Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 6 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an das zuständige Straßenverkehrsamt. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrzeugzulassung |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
