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8961223 2011/11/08 10/45/17

Kinder mit Behinderungen im Kindergarten- und Vorschulalter

Leistungsbeschreibung

Kindergartenbetreuung
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr werden wohnortnah in Kindergärten gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut.

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An wen muss ich mich wenden?

Nähere Auskünfte zur Betreuung von Kindern mit Behinderung erteilen die Kindergartenträger sowie die örtlich zuständigen Jugendämter.

Weiterführende Informationen zur Betreuung von Kindern mit Behinderung erhalten Sie hier.

9012154
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen die ortsüblichen Kindergartengebühren an.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958355 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958417 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958471 Betreuungsangebote
8958474 Finanzielle und sonstige Hilfen
9841472 Kinder
Zuständige Behörden: Stadt Waldkappel
Werra-Meißner-Kreis
Stadt Waldkappel - Jugend und Brandschutz