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8975375 2012/04/03 11/32/56

Krankentransport/Krankenfahrt

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie oder ein/e Angehörige/r im Zusammenhang mit der Behandlung einer Krankheit transportiert werden müssen, weil diese Fahrt privat nicht durchgeführt werden kann, benötigen Sie einen Krankentransport oder eine Krankenfahrt (z. B. Anordnung durch den behandelnden Arzt).

Die vollständige oder teilweise Übernahme der entstehenden Kosten hängt von den Bedingungen des Einzelfalls ab und davon, wie Sie krankenversichert sind.

Transportleistungen, die Sie ohne Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse veranlassen, müssen Sie im Zweifelsfall auch selbst bezahlen. Wenn Dritte einen Transport veranlassen, lassen Sie sich die Übernahme der Kosten zusichern.

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An wen muss ich mich wenden?

Krankentransporte werden von den bekannten Rettungsdiensten durchgeführt und sind über die zuständige Zentrale Leitstelle (Ruf 112) anzufordern.

Krankenfahrten werden von örtlichen Taxiunternehmen durchgeführt (Anforderung direkt beim Unternehmen).

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Welche Gebühren fallen an?

Bitte klären Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe diese die Kosten übernimmt.

Sollten Sie derzeit Leistungen eines Sozialhilfeträgers beziehen, lohnt auch dort eine Nachfrage.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958492 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis