Inhalt:
Landwirtschaft: Cross Compliance
| Leistungsbeschreibung |
Im Bereich der Direktzahlungen und Zahlungen der sog. „2. Säule“ (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen) an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte seit dem 1. Januar 2005 zum Erhalt von Zahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen. Dabei geht es um drei Bereiche:
Werden einige oder alle der für diese drei Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen ein Prozent und bis zu 100 Prozent der Direktzahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre. |
| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Wirtschaftsförderung Landwirtschaft und Umwelt Umwelt |
| Zuständige Behörden: |
