Inhalt:
Landwirtschaft: Wildschäden
| Leistungsbeschreibung |
Ersatzpflichtige Wildschäden sind durch bestimmte Wildarten (Rotwild, Damwild, Sikawild, Muffelwild, Schwarzwild, Rehwild, Wildkaninchen und Fasane) verursachte Schäden an Grundstücken und Pflanzen, auch wenn diese vom Boden getrennt, aber noch nicht eingeerntet wurden. Wildschaden an Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf z.B. bewohnter Bereich, Friedhof, Parkanlagen, wird nicht erstattet.
Jagdschäden sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Jagdausübung an Grundstücken entstanden sind. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Schäden melden Sie bitte schriftlich bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde lässt den Schaden ermitteln und beraumt den Verhandlungstermin an, bei dem Schaden festgestellt wird. Sie bestimmt auch, wie und zu welchem Zeitpunkt der Schaden zu ersetzen ist. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Als Kosten für die Schadensermittlung gelten nur die notwendigen Auslagen für den Schadensschätzer. Die den übrigen Verfahrensbeteiligten erwachsenen Kosten sind nicht erstattungsfähig. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschäden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche anmeldet, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Jagd |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Waldkappel |
