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8959012 2012/03/19 06/07/27

Lebensmittel: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Leistungsbeschreibung

Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen.

Wenn Sie im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein. Außerdem müssen Sie für die Bescheinigung nach der Belehrung schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei Ihnen bekannt sind. Unter Umständen kann ein zusätzliches ärztliches Zeugnis für die Bescheinigung erforderlich werden.

9023709
An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an den medizinischen Fachdienst in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

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Rechtsgrundlage

Infektionsschutzgesetz

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958295 Lizenzen / Zeugnisse
Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis