Inhalt:
Lebensmittel: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
| Leistungsbeschreibung |
Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an den medizinischen Fachdienst in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Lizenzen / Zeugnisse |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
