Inhalt:
Nachbarschaftsangelegenheiten (Baurecht)
| Leistungsbeschreibung |
Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthalten die Hessische Bauordnung sowie das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung verschiedene Vorschriften, die auch dem Schutz der Nachbarn dienen.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Der richtige Ansprechpartner ist die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung, kreisfreie Städte, Sonderstatusstädte). Die jeweilige Stadtverwaltung hat i. d. R. auch eine Zweitausfertigung der Baugenehmigung.
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Um konkrete Rechtsauskünfte oder Akteneinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dies kann sein:
Hinweis: Mieter haben in der Regel kein berechtigtes Interesse |
| Was sollte ich noch wissen? |
Siehe dazu auch Broschüre "Nachbarrecht" (Hessisches Ministerium der Justiz für Integration und Europa). |
| Bemerkungen |
Fachlich freigegeben durch das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Stand: 3. Mai 2012 |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Bauverfahren Sonstiges |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Waldkappel Stadt Waldkappel - Tiefbau Werra-Meißner-Kreis |
