Inhalt:
Opferentschädigung
| Leistungsbeschreibung |
Haben Sie unverschuldet durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten? Ein Schmerzensgeld wird nicht gezahlt. Sach- und Vermögensschäden werden nicht ersetzt. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Ein entsprechender Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Versorgung und Soziales zu richten. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
|
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Versorgungs- / Rentenansprüche Versorgungs- / Rentenansprüche |
| Zuständige Behörden: |
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel |
