Inhalt:
Personalausweis
| Leistungsbeschreibung |
Seit dem 1. November 2010 wird auf der Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: www.personalausweisportal.de. Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis. Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.
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| An wen muss ich mich wenden? |
An die
Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird eine Gebühr von antragstellende Personen ab 24 Jahren von 28,80 Euro erhoben.
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro. Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link: Personalausweisgebührenverordnung |
| Rechtsgrundlage |
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis |
| Was sollte ich noch wissen? |
Als weitere Informationsmöglichkeit steht Ihnen auch die Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter www.hmdi.hessen.de zur Verfügung. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Personalausweis |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Waldkappel Stadt Waldkappel - Einwohnermeldeamt |
