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8960495 2009/03/03 07/34/47

Raumordnung

Leistungsbeschreibung

Aufgabe der Raumordnung des Landes ist es, nach Maßgabe der Leitvorstellung und der Grundsätze des Raumordnungsgesetzes

1. durch zusammenfassende, übergeordnete Regionalpläne,
2. durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen,
3. durch Mitwirkung an der Raumordnung des Bundes, in der Europäischen Gemeinschaft und im größeren europäischen Raum

  • zur Landesentwicklung beizutragen und Vorsorge für die einzelnen Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen.

Die landesweite Raumordnung (Landesplanung) ist Aufgabe des Landes. Die Aufstellung der Regionalpläne ist in Hessen den Regionalversammlungen übertragen. Für das Gebiet des Landes Hessen wird als Raumordnungsplan der Landesentwicklungsplan aufgestellt, für die Regionen des Landes werden als Raumordnungspläne Regionalpläne aufgestellt.
Enthält der Raumordnungsplan für eine raumbedeutsame Planung oder Maßnahme kein räumlich und sachlich hinreichend konkretes Ziel der Raumordnung, wird durch das Raumordnungsverfahren festgestellt,

1. ob raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und
2. wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können.

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An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen zur Landesplanung erhalten Sie beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und zur Regionalplanung bei den Geschäftstellen der Regionalversammlung bei den drei hessischen Regierungspräsidien oder über das Internet unter www.landesplanung.hessen.de.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958331 Raumordnung
Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis