Inhalt:
Raumordnung
| Leistungsbeschreibung |
Aufgabe der Raumordnung des Landes ist es, nach Maßgabe der Leitvorstellung und der Grundsätze des Raumordnungsgesetzes
Die landesweite Raumordnung (Landesplanung) ist Aufgabe des Landes. Die Aufstellung der Regionalpläne ist in Hessen den Regionalversammlungen übertragen. Für das Gebiet des Landes Hessen wird als Raumordnungsplan der Landesentwicklungsplan aufgestellt, für die Regionen des Landes werden als Raumordnungspläne Regionalpläne aufgestellt. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Nähere Informationen zur Landesplanung erhalten Sie beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und zur Regionalplanung bei den Geschäftstellen der Regionalversammlung bei den drei hessischen Regierungspräsidien oder über das Internet unter www.landesplanung.hessen.de. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Raumordnung |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
