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8965679 2012/05/04 14/49/54

Reisegewerbekarte, Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung

Leistungsbeschreibung

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
    Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

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Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist ge-bührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von 300,00 € für natürliche Personen und von 350,00 € für juristische Personen erhoben

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Rechtsgrundlage
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
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Formulare
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: Stadt Waldkappel - Gewerbeamt