Inhalt:
Reisegewerbekarte, Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
| Leistungsbeschreibung |
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist ge-bührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von 300,00 € für natürliche Personen und von 350,00 € für juristische Personen erhoben |
| Rechtsgrundlage |
|
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Waldkappel - Gewerbeamt |
