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8968111 2011/10/05 17/00/35

Rente / Rentenversicherung

Leistungsbeschreibung
Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.
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An wen muss ich mich wenden?

Ihren Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Sie am besten bei

  • den Rentenversicherungsträgern,
  • ihren Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter) oder
  • dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versicherungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Diese stellen auch die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.

Aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

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Was sollte ich noch wissen?

Eine Rentenzahlung erfolgt derzeit in der Regel ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze).
Ab 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958553 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: Stadt Waldkappel
Stadt Waldkappel - Ordnungsamt
Werra-Meißner-Kreis