Inhalt:
Schallschutz
| Leistungsbeschreibung |
Passiver Schallschutz an Bundesfern- und Landesstraßen: |
| An wen muss ich mich wenden? |
Antragsteller wenden sich an Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Erstattung setzt einen Antrag des Eigentümers voraus. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Beantragung muss vor Durchführung Lärmschutzmaßnahmen erfolgen. Vor Durchführung der passiven Lärmschutzmaßnahmen ist eine Vereinbarung über die Erstattung mit dem Träger der Straßenbaulast, vertreten durch Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, abzuschließen. |
| Rechtsgrundlage |
bei Lärmvorsorge:
bei Lärmsanierung:
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Bauplanung Finanzielle Hilfen und Förderprogramme Umwelt |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
