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8960207 2012/01/06 08/35/19

Schallschutz

Leistungsbeschreibung

Passiver Schallschutz an Bundesfern- und Landesstraßen:
Erstattung für erbrachte Aufwendungen für notwendige passive Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen für bauliche Verbesserung an schutzbedürftigen Räumen, wie für den Einbau von Schallschutzfenstern, wenn der berechnete Beurteilungspegel an der baulichen Anlage den maßgeblichen Immissionsgrenzwert am Tage (gilt für Wohnräume) oder in der Nacht (gilt für Schlafräume) überschreitet.

Anwendungsbereich:
Haushaltsmittel für Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen, deren Räume nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

Nutzer:
Haus- oder Wohnungseigentümer.

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An wen muss ich mich wenden?

Antragsteller wenden sich an Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement.
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Erstattung setzt einen Antrag des Eigentümers voraus.

Einzureichende Unterlagen:
Antrag auf Erstattung für Aufwendungen möglichst Angaben über Nutzung und Lage der Räume.
Vorlage der Originalrechnung.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Beantragung muss vor Durchführung Lärmschutzmaßnahmen erfolgen. Vor Durchführung der passiven Lärmschutzmaßnahmen ist eine Vereinbarung über die Erstattung mit dem Träger der Straßenbaulast, vertreten durch Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, abzuschließen.

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Rechtsgrundlage

bei Lärmvorsorge:

  • Planfeststellungsbeschluss
  • §§ 41 ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit
    der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und
    der Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV)
  • Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes – VLärmSchR 97 -
     

bei Lärmsanierung:

  • Haushaltsgesetz des Bundes bzw. des Landes
  • Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV)
  • Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes – VLärmSchR 97 -
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Formulare
Anliegenkategorien: 8958319 Bauplanung
8958325 Finanzielle Hilfen und Förderprogramme
8981280 Umwelt
Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis