Inhalt:
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
| Leistungsbeschreibung |
In Deutschland sind rund 3,2 Mio. Haushalte überschuldet, fast die Hälfte davon sind Familien mit Kindern. Von Überschuldung spricht man, wenn das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht mehr ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie die fälligen Rechnungen, Raten und Verbindlichkeiten zu bezahlen. Überschuldung stellt eine außerordentliche Belastung für die ganze Familie dar. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt bzw. in Ihrem Landkreis. Die Auskunft über die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle ist abrufbar über das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Rufnummer 0 18 01/90 70 50 (Montag - Donnerstag von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr; Anrufe aus dem Festnetz 9 bis 18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangene Minute) oder im Internet unter http://www.forum-schuldnerberatung.de/ Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet bei der Landesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung Hessen". Des Weiteren steht Ihnen das Online - Beratungsangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung" unter http://www.meine-schulden.de/ mit umfangreichen Tipps zur Verfügung. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Empfehlenswert ist, wenn Sie Nachfolgendes beachten:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Beratung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos, sofern diese einen Anspruch auf Beratungshilfe haben. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Beratungsangebote Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle Notlagen Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
