Inhalt:
Schule - Leistungsbewertung
| Leistungsbeschreibung |
Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Bildungsganges, der betreffenden Klassenstufe sowie der einzelnen Fächer, Lernbereiche und Lernfelder schriftliche, mündliche und sonstige Leistungen. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage. Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres erbrachten Leistungen werden durch Noten (Notenstufen 1 bis 6) oder Punkte (0 bis 15 Punkte) bewertet. In bestimmten Klassenstufen bzw. in einigen Bildungsgängen an der Förderschule können die Noten durch eine verbale Beurteilung ergänzt oder ersetzt werden.
|
| An wen muss ich mich wenden? |
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Schulrecht |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
